Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehaftpflicht steht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gerade, die Ihr Hund verursacht. Denn als Tierhalter tragen Sie die Verantwortung und haften - egal ob Sie schuld sind oder nicht. Je nach Tarif sind auch Hundesitter mitversichert.

Hundehalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer ist in den meisten Landkreisen eine Pflichtversicherung. Der beste Freund des Menschen kann aus Angst, Freude, Übermut oder Unachtsamkeit große Schäden verursachen. Für diese Schäden muss der Halter aufkommen und sich aus diesem GHrund absichern.

Tipps zur Hundehalterversicherung

Die Tarife in dem Vergleichsrechner sind sich sehr ähnlich und unterscheiden sich nur in wenigen Punkten. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass der Hund gegen Mietsachschäden abgesichert sein sollte.

Dieser Fall kommt vor, wenn Sie mit Ihrem Hund in den Urlaub fahren und sich das Tier dort so wohl fühlt, dass er die angemietete Wohnung oder das ferienhaus verwüstet.

Günstig durch Selbstbeteiligung

Ein Spartipp besteht darin, dass Sie eine Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung vereinbaren. Sie erfüllen damit die Versicherungspflicht und reduzieren die Kosten der Versicherung. Haben Sie ei Tier, von dem Sie überzeugt sind, dass es keine Schäden verursachen kann, dann gerne mit einer Selbstbeteiligung.

Einschluss in die Privathaftpflichtversicherung

Am Versicherungsmarkt gibt es Gesellschaften, die Hunde auch in der Privathaftpflichtversicherung einschließen und dort mitversichern. Das kann günstiger sein, muss jedoch nicht günstiger sein.

Nutzen Sie einfach den Vergleichsrechner für Ihren Hund, um die günstigste Versicherung zu finden. Natürlich können Sie sich auch direkt an uns wenden und wir finden gemeinsam das optimale Produkt.

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