Unterschätzen Sie bitte nicht Ihre Arbeitskraft! Mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erwirtschaften Sie täglich das notwendige Einkommen, um Ihren Lebensstandard zu finanzieren.
Leider kommt jeder 4. Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens an den Punkt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
Der Staat bietet nur eine Grundversorgung, sollte sich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ergeben.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sorgt dafür, dass Ihre berufliche Tätigkeit versichert ist und falls Sie diese aus gesundheitlichen Gründen zu weniger als 50 Prozent ausüben können, erhalten Sie die versicherte Leistung.
Zunächst wird im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet. Nach 6 Wochen springt die Krankenversicherung ein und zahlt maximal 78 Wochen ein Krankengeld.
Wer in dieser Zeit nicht gesund wird und wieder arbeiten kann, muss sich spätestens nach dem Krankengeld an die Rentenversicherung wenden und dort eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Dieser Rente erhalten Sie jedoch nur, wenn der Sachbearbeiter keine Tätigkeit findet, die Sie theoretische höchstens 3 Stunden am Tag ausüben können. Findet der Entscheider eine Tätigkeit, die Sie bis zu 6 Stunden ausüben könnten, würden Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten. Leider finden die Mitarbeiter Tätigkeiten, die Sie trotz Ihrer Erkrankung länger als 6 Stunden ausüben könnten und brauchen dann keine Erwerbsminderungsrente an Sie zahlen.
Im Leistungsfall unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente. Wir wissen, dass die meisten Anträge durch Formfehler abgelehnt werden. Damit Ihnen dieser Schrecken erspart bleibt, erhalten Sie nach dem Abschluss einer Versicherung ein Zertifikat. Mit diesem können Sie sich durch einen von uns empfohlenen Anwalt kostenfrei bei dem ersten Leistungsantrag helfen lassen.